Deutsch (Deutschland)English (United Kingdom)
Wir bilden Erfolg
Rechtliches Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

HWBR Zitate zum Thema Bildung - Maria von Ebner-Eschenbach

 

Wer nichts weiß,
muss alles glauben.

Freifrau Maria von Ebner-Eschenbach
(1830-1916)
Österreichische Schriftstellerin

Alle Zitate auf einen Blick

 

Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. Zurück E-Mail

ParagraphSeit dem 1. August 2009 müssen betriebliche Ausbilder
wieder ihre Eignung mittels einer Prüfung
gemäß AEVO nachweisen.

Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse müssen gemäß § 30 Abs. 5 BBiG wieder ab 1. August 2009 nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) durch ein Zeugnis oder einen anderen Nachweis nachgewiesen werden. Die AEVO galt für Ausbilder in Gewerbebetrieben, in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft, im Bergwesen und im öffentlichen Dienst, nicht jedoch für die freien Berufe.

Vollständiger Text der AEVO zum Download (PDF)

Weitergehende Hintergrundinformationen vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF

Und hier geht's zu den AEVO-Lehrgängen der HWBR

top
SEO by Artio