Meister-BAföG - Grünes Licht für Verbesserungen
Heute Qualifizieren, morgen Karriere, übermorgen zurückzahlen. Noch nie war Weiterbildung so leicht bezahlbar wie heute. Nutzen Sie Ihre Chance jetzt.
Das Meister-BAföG entwickelt sich zu einem richtigen Renner! Mit der jüngsten Novellierung (01.Juli 2009) des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder auch Meister-BAföG) hat die Bundesregierung hochattraktive Änderungen vorgenommen.
Damit macht es noch mehr Sinn, sich weiterzubilden und damit bessere Karrierechancen zu nutzen.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen (mind. 400h) ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Das neue AFBG beinhaltet folgende Verbesserungen:
- Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung.
- Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent des Restdarlehen gewährt.
- Der Erhöhungsbetrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag wurde auf 210 € pro Kind erhöht und wird nunmehr zu 50 Prozent bezuschusst.
- Alleinerziehende erhalten pauschalisiert einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 € monatlich pro Kind (max.10 Jahre).
- Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert. Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder eines oder einer Auszubildenden 33 Prozent des Restdarlehens gewährt.
- Maßnahmen wie Klausurenkurse oder mündliche Prüfungssimulationen, die für das Bestehen der Prüfung hilfreich sind, werden in einem gewissen Umfang mit gefördert.
- Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wurden die Anforderungen an die Eignung der Träger erhöht, indem auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird.
Zuständig für den Bereich Hansestadt Rostock ist das
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt)
Goerdelerstraße 53, 18069 Rostock (Reuterpassage, Seiteneingang Ortsamt)
Buchstaben A-F, Heidelore Bulmann, Zi. 110, 0381/381-1029
Buchstaben G, O-R, T-Z, Edeltraut Klaunig, Zi. 111, Tel. 0381/381-1026
Buchstaben H-N, Siegrid Gänsler, Zi. 109, Tel. 0381/381-1028
Buchstabe S, Jörg Colditz, Zi. 108, Tel. 0381/381-1050
Fax: 0381/381 28 10 Email : Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Im Landkreis Rostock ist zuständig:
Amt für Ausbildungsförderung
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
Ruth Tonkowski
Tel. 03843/75540032 / Fax: 03843/75540801 Email:
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Alle weiteren Ämter finden Sie hier auf der offiziellen Meister-BAföG-Seite.
Alle Antragsformulare können Sie hier downloaden.
Hier finden Sie Musterbeispiele zum Meister-BAföG.
Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info oder fragen Sie uns direkt: Doreen Meyer, wie Ihr persönlicher Wunschlehrgang gefördert werden könnte.
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