Der Bildungsscheck für Alle ist da

Seit Jahren in NRW erfolgreich und jetzt auch in M-V möglich: ab sofort können Unternehmen ihre Mitarbeiter qualifizieren und dafür attraktive Zuschüsse nutzen.
Die Landesregierung M-V sieht Weiterbildung als eine Investition in die Zukunft und handelt danach. Dazu hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ein umfassendes Unterstützungspaket aus Landesmitteln sowie aus dem europäischen Sozialfonds geschnürt, das sich sehen lassen kann: Den Bildungsscheck für M-V.
Nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens, wo der Bildungsscheck bereits seit Jahren auf große Resonanz stößt, zieht jetzt Mecklenburg-Vorpommern nach und toppt sogar die in NRW üblichen Fördermöglichkeiten.
Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten an den wirtschaftlichen Wandel zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Beschäftigten in unserem Lande zu stärken. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung dienen bzw. im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Veränderungen oder Erweiterungsvorhaben in Unternehmen stehen.
Dabei geht es weniger um große Lehrgänge sondern vielmehr um die kleinen aber praxiswichtigen Kurse: ein Tageskursus für Kundenansprache und Verkauf, ein 6-stündiger Auffrischungskurs in Buchhaltung oder 2-Tageslehrgang für Internet-Werbung. Stets entscheidet aber das Unternehmen selbst, welche Weiterbildungserfordernisse gebucht werden. Deshalb können auch nur Unternehmen selbst Anträge für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gestellen.
Im Standard werden bis zu 75 % (in besonderen Ausnahmefällen bis zu 90 %) aller Weiterbildungsaufwendungen gefördert. Voraussetzung ist u.a. dass der beauftragte Weiterbildungsträger über die erforderlichen Anerkennungen und Qualifikationen verfügt. Die HWBR als alteingesessener Rostocker Bildungsträger hat sich frühzeitig um alle Zulassungen bemüht und erfüllt alle erforderlichen Voraussetzungen. Die wie üblich umfassenden Antragsverfahren übernimmt die HWBR dabei für das Unternehmen und organisiert auch solche Weiterbildungskurse, die von der HWBR selbst nicht angeboten werden können.
Achten Sie bei unseren Lehrgangsangeboten stets auf dieses Zeichen - dann kann eine Förderung über den Bildungsscheck MV beantragt werden.
Da jedoch kein allgemeiner Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht und die Bewilligung nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt, sollten Sie Ihre Chancen möglichst zeitnah nutzen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, entwickeln mit Ihnen gemeinsam das für Sie bzw. Ihr Unternehmen optimale Qualifizierungskonzept und beraten Sie hinsichtlich der verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Hier finden Sie die Richtlinie zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen als PDF.
Ihre Ansprechpartner:
Doreen Meyer
Der Link zu diesem Artikel lautet:
































