Bildungsfreistellung mit Gehalt vom Land
Die Landesregierung bezahlt Ihr Gehalt für eine ganze Arbeitswoche, wenn Sie sich in der HWBR weiterbilden. Und Ihren Arbeitgeber kostet es keinen Cent.
Damit hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ein ganz besonders Gesetz geschaffen: das Bildungsfreistellungsgesetz in MV.
Aber auch andere Bundesländer bieten diesen Vorteil: Niedersachsen, Hessen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg.
Bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr können Sie sich in einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung - so z.B. in der HWBR - weiterbilden und die Landesregierung bezahlt Ihrem Arbeitgeber das volle Bruttogehalt zzgl. des Arbeitgeberanteils an Ihren Sozialversicherungsbeiträgen.
Im Klartext: Sie gehen zur Weiterbildung und Ihren Chef kostet es keinen einzigen Cent. Diese Förderung sollten Sie sich nicht entgegen lassen.
Hier finden Sie weitergehende Informationen.
Und hier geht zur offiziellen Website des Ministeriums für Gesundheit und Soziales.
Oder sprechen Sie einmal mit einem unserer Fachleute, ob Sie auch tatsächlich in den Genuss dieser Förderung kommen können.
Ihre Ansprechpartner bei uns:
Doreen Meyer
Martina Schlotthauer
































