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Privatschulgründer lernen an der HWBR Rostock
14. März 2010
Immer mehr Familien wollen ihre Kinder auf gute, private Schulen schicken. Doch der Staat behindert die Gründung von Privatschulen, um sein überkommenes Staatsschulsystem über die Zeit zu retten.
Kinder auf Privatschulen werden finanziell diskriminiert (die Benachteiligung müssen die Eltern in Form von Schulgeld ausgleichen), Landkreise lenken Buslinien um, damit Privatschulen nicht erreicht werden können, und Nachwuchslehrer dürfen ihr Referendariat künftig nicht mehr an Privatschulen wählen. Die Liste der Wettbewerbsbenachteiligungen gegenüber Staatsschulen könnte fast unendlich fortgeführt werden: wie zu Zeiten sozialistischer Staatswirtschaft wird privates Engagement konsequent bekämpft.
Dabei garantiert eigentlich das deutsche Grundgesetz den Bürgern, freie Schulen gründen zu dürfen. Die Ausübung dieses Grundrechts wird allerdings durch immer neue Schikanen unterminimiert.
Und trotz aller Behinderungen werden auch in Deutschland immer mehr Schulen in freier Trägerschaft gegründet und immer mehr Eltern melden ihre Kinder auf Privatschulen an. Bundesweit besuchen über 7 % aller Kinder eine Privatschule, in Rostock sind es sogar fast 30 %. Die Hanseatische Weiterbildungsgesellschaft HWBR, Rostock, hat jetzt ihr erstes Seminar für Gründer von Schulen in freier Trägerschaft erfolgreich abgehalten.Teilnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Berlin und sogar aus Baden-Württemberg kamen nach Rostock um zu erlernen, wie freie Schulen gegründet werden.
Dazu lud HWBR-Chefin Hilla Pedersen am 13. und 14. März 2010 ausgemachte Fachleute in die Räumlichkeiten der Sommelier- und Weinschule Rostock ein. Rechtsanwalt Dr. Wolf-Dieter Hauenschild, Seniorchef der Hamburger Kanzlei Hauenschild, Schütt & Wünsche, zählt zu den erfahrensten Juristen im deutschen Privatschulrecht und begeisterte die Teilnehmer ungeachtet aller juristischen Formalismen mit einem klaren und systematisierten Ablaufplan für einen Gründungsakt. Die entscheidende Erkenntnis lautete dabei: Ministerien dürfen keiner Privatschule die Genehmigung verweigern, wenn sie staatlichen Schulen qualitativ gleichwertig sind. Jens Brügmann, Geschäftsführer der Brandenburgischen Docemus-Schulen, berichtete ebenso wie
HWBR-Geschäftsführerin und Gründerin der Greenhouse-School in Graal-Müritz, Hilla Pedersen, über ihre Erfahrungen in der Genehmigung und dem Betrieb von Schulen in freier Trägerschaft. Der größte Fehler vieler Gründer liegt dabei bereits in der Wahl der Gesellschaftsform: Elterninitiativen wünschen gerne einen Verein. Doch auch wenn eine Privatschule immer gemeinnützig sein muss, dürfen betriebswirtschaftliche Grundsätze nicht außer Acht gelassen werden: Selbst eine kleine Privatschule mit nur 10 Lehrern kommt schnell auf mehr als ein Million Euro Personal- und Sachkosten pro Jahr. Solch ein mittelständischer Betrieb erfordert kaufmännische Professionalität und klare Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschaft, was in einer gemeinnützigen GmbH idealtypisch gelöst werden kann.
"In unserem ersten Seminar haben wir nicht weniger als fünf neuen Schulen in freier Trägerschaft entscheidende Hilfen geben können," stellt HWBR-Geschäftsführerin Hilla Pedersen fest, "und wir wollen Eltern, Kaufleute und Politiker ermutigen, ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte zu nutzen. Es geht um das Wohl unserer Kinder und deshalb unterstützen wir solche Initiativen gerne."
Die HWBR plant ihre Seminarreihe für Schulen künftig weiter auszubauen. Aktuell umfasst das Angebot neben dem Seminar zur Gründung einer freien Schule auch Führungsseminare für Schulleiter, Fundraising-Seminare sowie Kurse über Kompetenzraster zur Optimierung der Binnendifferenzierung im Unterricht.
Hier gibt's weitere Informationen zu den HWBR-Seminaren "Schule und Pädagogik".
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