Die neue Bildungsprämie: bis zu 500 € vom Staat

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logo-bildungspraemie-aniSeit Anfang 2010 kann sich jeder Berufstätige eine Förderung von bis zu 500 € für seine Weiterbildung sichern. Und seit dem 1. Juni 2010 ist in Rostock die HWBR als offizielle Beratungsstelle zugelassen.

Bislang kannten Viele nur die Förderung von Weiterbildung für Arbeitssuchende und so mancher Berufstätige fragte sich, ob er denn auch gefördert werden könne. Mit der Bildungsprämie können jetzt ganz speziell Berufstätige, Berufsrückkehrer sowie Mütter und Väter in Elternzeit eine hochattraktive Förderung für ihre berufliche Weiterbildung in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dazu die Förderleistungen zum 01. Januar 2010 noch einmal deutlich verbessert und in der Hansestadt Rostock eine zentrale Stelle mit der Beratung von Weiterbildungsinteressierten beauftragt: seit dem 01. Juni 2010 ist die Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock, HWBR, als offizielle Beratungsstelle staatlich anerkannt, darf Weiterbildungsinteressierte beraten und sogleich auch die begehrten Bildungsprämien-Gutscheine ausstellen. Über die Haltestelle Marienehe zwischen Zentrum und Warnemünde ist die HWBR ideal für Jedermann schnell erreichbar, so dass sich jeder Berufstätige aus Rostock und den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow persönlich beraten lassen und unmittelbar nach erfolgreichem Beratungsgespräch seinen Prämiengutschein über bis zu 500 € aushändigen lassen kann.

Dabei spielt es keine Rolle, welchen Kurs der Weiterbildungsinteressierte bei welchem Bildungsanbieter belegen möchte. Im Gegenteil: die HWBR schlägt automatisch jedem Interessierten mindestens drei Anbieter vergleichbarer Lehrgangsangebote vor.

Zahlt sich aus:  Die Bildungsprämie

Grundsätzlich können alle Weiterbildungskurse, Seminare und sogar Prüfungen gefördert werden, die außerhalb der eigenen Firma, in dem man tätig ist, stattfinden.

Biete Weiterbildung, zahle gut - Beratung zur Bildungsprämie: HWBR  RostockVoraussetzung ist lediglich, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € bzw. bei gemeinsamer Veranlagung 51.200 € nicht übersteigt. Bei dieser Obergrenze ist wichtig, dass das Brutto-Jahreseinkommen durchaus höher als das zu versteuernde Jahreseinkommen sein kann. Ein kurzer Blick auf die letzte elektronische Lohnsteuerbescheinigung schafft dazu schnell Klarheit.

Dann ist noch ein persönliches Beratungsgespräch - so eben bei der HWBR in Marienehe - erforderlich und schon kann es mit der nächsten Weiterbildung losgehen. Wichtig ist nur, dass erst die Bildungsprämie beantragt und dann die gewünschte Weiterbildung gebucht wird.

Einmal pro Jahr kann auf diese Weise eine Förderung von 50 % der Weiterbildungs- oder Prüfungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 500 € gefördert werden. So zahlt Vater Staat zu einem Seminar für 800 € eben 400 € hinzu und zum 1.200 € teuren Lehrgang sponsert er den Höchstbetrag von 500 €.

Der Bildungsprämien-Gutschein kann bei jedem Bildungsträger faktisch wie Bargeld zur Bezahlung des Wunschlehrganges eingereicht werden, - natürlich vorausgesetzt dass der Bildungsträger diese Gutscheine auch akzeptiert. Die Frage welcher Bildungsträger die Gutscheine annimmt, können Interessierte auch gleich im Beratungsgespräch bei der HWBR klären: gerne ruft der persönliche HWBR-Berater beim Wunschbildungsträger an und fragt persönlich nach, ob der Gutschein auch wirklich akzeptiert wird.

Biete Weiterbildung, zahle gut - Beratung zur Bildungsprämie: HWBR RostockInteressierte Berufstätige können ab sofort unter der Telefonnummer 0381/8070729 über die Ansprechpartner Anne Zeitel oder Martina Schlotthauer einen persönlichen und kostenlosen Beratungstermin vereinbaren. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen besonderen Service zum Beispiel im Rahmen der Mitarbeiterförderung bieten wollen, können mit der HWBR einen Vorort-Beratungstermin im Unternehmen vereinbaren. Der HWBR-Berater kommt dann in den Betrieb und steht allen Mitarbeitern direkt vor Ort für eine Beratung zur Verfügung. Ebenso können interessierte Rostocker Bildungsträger, die ihren Teilnehmern diese Förderung zu Gute kommen lassen möchten, individuelle Beratungstermine für ihre künftigen Teilnehmer vereinbaren.

"Ganz wichtig dabei ist, dass jeder Berufstätige jedes Jahr auf's Neue seinen Bildungsprämien-Gutschein beantragen kann," stellt HWBR-Chef Peter L. Pedersen fest, "wer jetzt im Beruf Karriere machen möchte, kann sich auf diesem Wege über die nächsten Jahre eine geradezu perfekte Qualifikation finanzieren lassen."

Zum Beratungsgespräch sollten unbedingt alle notwendigen Unterlagen mitgebracht werden: Personalausweis, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung (oder die 3 letzten Lohnbelege) und - falls keine deutsche Staatsangehörigkeit bestehen sollte - ist eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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