Praxisanleiter - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen
Inhalte
Pflegespezifische und rechtliche Grundlagen
- Pflegetheorien und Pflegemodelle
- Pflegeprozesse und Pflegeplanung
- Pflegedokumentation und Pflegestandards
- gesetzliche Bestimmungen der Pflegeausbildung
- arbeitsrechtliche Vorschriften
Personenbezogenes Handlungsfeld
- Sozialpsychologische Grundlagen
- Rollenverständnis und -konflikte in der Praxisanleitung
- Arbeitsbedingungen und -belastung im Pflegeberuf
- Anwendung von Methoden zum Schutz der eigenen Arbeitskraft
- Praxisreflexion und Supervision
- Beurteilungsgespräche
- Gesprächsführung in der Gruppe und in Anleitungssituationen
- Kritik- und Konfliktgespräche
Institutionsbezogenes Handlungsfeld
- normative Grundlagen der institutionellen Handlungsfelder
- Organisation des Pflegedienstes in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
- normative Grundlagen der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen
- Ziele der Ausbildung
- betriebliche Rahmenbedingungen der Ausbildung
- Aufgaben des Praxisanleiters
- rechtliche Grundlagen für die praktische Ausbildung
Pädagogische und didaktisch-methodische Grundlagen
- Pädagogische Grundlagen
- Lernmodelle und Lerntheorien
- Lernprozesse, Formulierung von Lernzielen
- Lernen und Lehren im berufspraktischen Feld der Pflege
- Planung, Organisation, Durchführung und Beurteilung von Anleitungsprozessen
- Leistungsbewertung und Beurteilung
- Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO
Berufsfeldbezogenes Handlungsfeld
- praktische Umsetzungsmöglichkeiten theoretisch erworbenen Wissens
- Gruppenarbeiten und Übungen
- Praxisberatung
Gesetzliche Rahmenbedingungen für diese Fortbildung
Dieser Lehrgang basiert auf den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf des Altenpflegers (Altenpflegeausbildungs- und -prüfungsverordnung AltPflAPrV) vom 26. Nov. 2002, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10. Nov. 2003, der
gemeinsamen Empfehlung des Sozialministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) sowie der Mecklenburg-Vorpommerschen Landesgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft
leitender Pflegepersonen zur Ausbildung von Praxisanleitern für die Pflegeberufe.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vor der BA Mecklenburg-Vorpommern
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung gemäß §1 KrPflG oder §1 AltPflG sowie
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit im erlernten Beruf
nachweist.
Die nachzuweisende Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft gemäß § 71 SGB XI haben.

































