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Lehrgänge Praxisanleiter - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

HWBR Zitate zum Thema Bildung - Heinrich Heine

 

So ein bisschen Bildung
ziert den ganzen Menschen.

Heinrich Heine
(1797-1856)
Deutscher Dichter

Alle Zitate auf einen Blick

 

Praxisanleiter - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

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Inhalte

Pflegespezifische und rechtliche Grundlagen

  • Pflegetheorien und Pflegemodelle
  • Pflegeprozesse und Pflegeplanung
  • Pflegedokumentation und Pflegestandards
  • gesetzliche Bestimmungen der Pflegeausbildung
  • arbeitsrechtliche Vorschriften

Personenbezogenes Handlungsfeld

  • Sozialpsychologische Grundlagen
  • Rollenverständnis und -konflikte in der Praxisanleitung
  • Arbeitsbedingungen und -belastung im Pflegeberuf
  • Anwendung von Methoden zum Schutz der eigenen Arbeitskraft
  • Praxisreflexion und Supervision
  • Beurteilungsgespräche
  • Gesprächsführung in der Gruppe und in Anleitungssituationen
  • Kritik- und Konfliktgespräche

Institutionsbezogenes Handlungsfeld

  • normative Grundlagen der institutionellen Handlungsfelder
  • Organisation des Pflegedienstes in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • normative Grundlagen der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen
  • Ziele der Ausbildung
  • betriebliche Rahmenbedingungen der Ausbildung
  • Aufgaben des Praxisanleiters
  • rechtliche Grundlagen für die praktische Ausbildung

Pädagogische und didaktisch-methodische Grundlagen

  • Pädagogische Grundlagen
  • Lernmodelle und Lerntheorien
  • Lernprozesse, Formulierung von Lernzielen
  • Lernen und Lehren im berufspraktischen Feld der Pflege
  • Planung, Organisation, Durchführung und Beurteilung von Anleitungsprozessen
  • Leistungsbewertung und Beurteilung
  • Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO

Berufsfeldbezogenes Handlungsfeld

  • praktische Umsetzungsmöglichkeiten theoretisch erworbenen Wissens
  • Gruppenarbeiten und Übungen
  • Praxisberatung


Gesetzliche Rahmenbedingungen für diese Fortbildung

Dieser Lehrgang basiert auf den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf des Altenpflegers (Altenpflegeausbildungs- und -prüfungsverordnung AltPflAPrV) vom 26. Nov. 2002, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10. Nov. 2003, der
gemeinsamen Empfehlung des Sozialministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) sowie der Mecklenburg-Vorpommerschen Landesgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft
leitender Pflegepersonen zur Ausbildung von Praxisanleitern für die Pflegeberufe.


Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vor der BA Mecklenburg-Vorpommern

Zur Prüfung ist zugelassen, wer

  • die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung gemäß §1 KrPflG oder §1 AltPflG sowie
  • eine mindestens zweijährige Tätigkeit im erlernten Beruf

nachweist.

Die nachzuweisende Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft gemäß § 71 SGB XI haben.


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