Pflegedienstleitung - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen
Inhalte
- Mitarbeiterführung
- Personalwirtschaft
- Personalentwicklung
- Pflegeorganisation und Personalplanung
- Pflegekonzepte, Gerontologie, Gerontopsychiatrie
- Qualitätsmanagement
- Haftungsrecht
- Heim- und Betreuungsrecht
- Kommunikationstechniken, Präsentation und Moderation
- Konfliktmanagement
- Projekt- und Prozessmanagement
- Marketing und Kundenorientierung
- Heimbetriebswirtschaftslehre
- Pflegebuchführungsverordnung
- Rechnungswesen
- Controlling
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum/zur Altenpfleger/-in, zur Krankenschwester, zur Kinderkrankenschwester, zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und danach zwei Jahre Berufspraxis in der ambulanten oder stationären Pflege nachweisen kann.Die nachzuweisende Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft gemäß § 71 SGB XI haben.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der Zulassung zur verantwortlichen Pflegefachkraft unterschiedliche Länderregelungen existieren. Details können Sie direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle in Ihrem Bundesland erfragen oder direkt bei einer Ihrer Ansprechpartner der Pflegeschule Rostock.

































