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Lehrgänge Pflegedienstleitung - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

HWBR Zitate zum Thema Bildung - Anselm von Feuerbach

 

Niemand urteilt schärfer
als der Ungebildete,
er kennt weder Gründe
noch Gegengründe.

Anselm von Feuerbach
(1829-1880)
deutscher Maler

Alle Zitate auf einen Blick

 

Pflegedienstleitung - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

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Inhalte

  • Mitarbeiterführung
  • Personalwirtschaft
  • Personalentwicklung
  • Pflegeorganisation und Personalplanung
  • Pflegekonzepte, Gerontologie, Gerontopsychiatrie
  • Qualitätsmanagement
  • Haftungsrecht
  • Heim- und Betreuungsrecht
  • Kommunikationstechniken, Präsentation und Moderation
  • Konfliktmanagement
  • Projekt- und Prozessmanagement
  • Marketing und Kundenorientierung
  • Heimbetriebswirtschaftslehre
  • Pflegebuchführungsverordnung
  • Rechnungswesen
  • Controlling


Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang

Zur Prüfung ist zugelassen, wer

eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum/zur Altenpfleger/-in, zur Krankenschwester, zur Kinderkrankenschwester, zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und danach zwei Jahre Berufspraxis in der ambulanten oder stationären Pflege nachweisen kann.

Die nachzuweisende Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft gemäß § 71 SGB XI haben.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der Zulassung zur verantwortlichen Pflegefachkraft unterschiedliche Länderregelungen existieren. Details können Sie direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle in Ihrem Bundesland erfragen oder direkt bei einer Ihrer Ansprechpartner der Pflegeschule Rostock.


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