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Küche Biokoch - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

HWBR Zitate zum Thema Bildung - Hildegard Hamm-Brücher

 

Eine starke Strömung
ist der Ansicht, allzuviel
Bildung schadet nur.
Die Leute könnten ja
wirklich kritisch werden.

Hildegard Hamm-Brücher
(1921-heute)
Deutsche Politikerin
(FDP)

Alle Zitate auf einen Blick

 

Biokoch - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

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Inhalte

Basiswissen „Ökologischer Anbau von Lebensmitteln“

  • EG–Öko–Verordnung und ihre Kriterien
  • Öko – Kennzeichenverordnung
  • private Bio–Verbände und ihre Richtlinien
  • „Fair“ gehandelte Erzeugnisse
  • Gentechnik in der ökologischen Landwirtschaft
Umgang und Vermarktung von Bio-Produkten im Hotel und Gastgewerbe
  • Verkaufsfördernde Maßnahmen
  • saisonale Vermarktung regionaler Produkte
  • Qualitätsmanagement
Spezielle Ernährungslehre von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau
  • Qualitative und qunatitative Merkmale von Nährstoffen in Lebensmittel
  • Lebensmittelzusatzstoffe
Diätetik in der Bio–Küche
  • Grundsätze der Vollwertküche
  • Erkrankungen mit positivem Gesundheitsverlauf durch Vollwerternährung
  • positive Wirkung von Bio–Lebensmitteln auf Krankheiten
Arbeitstechnische Grundlagen im Umgang mit Bio–Lebensmitteln

Theorie

Bezugsquellen erschließen und vergleichen
Hygieneregeln in der Vollwertküche
Umgang mit Bio-Lebensmitteln

Praxis

Raffinierte Gerichte aus ökologischem Anbau

Fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung in Erzeugerbetrieben - Landwerthof Stahlbrode

  • Urproduktion in der Viehzucht
  • Produktionsabläufe in der Warmfleischmetzgerei
  • Produktionsabläufe von Bio-Milch und Milchprodukten
  • Praxiserfahrungen zur Umstellung und zum Einkauf von Bio-Produkten
    Vorteile der regionalen Bioküche bei der Vermarktung

Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang

Die Teilnahme am Lehrgang ist an keine besondere Zulassungsvoraussetzungen gebunden. Es empfiehlt sich jedoch allein schon aus fachpraktischen Erwägungen heraus eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis.


Prüfungs-Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zum/zur Geprüften Biokoch/-köchin vor der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern kann zugelassen werden, wer entweder den Nachweis

- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zum/zur Koch/Köchin und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder

- einer sechsjährigen einschlägigen Berufspraxis als Koch/Köchin

nachweist. Über die Anerkennung anderer einschlägiger, küchentechnischer Lehrgänge oder Abschlüsse entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss derBerufsakademie Mecklenburg-Vorpommern.

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