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Wirte und Fachwirte Tourismusfachwirt - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

HWBR Zitate zum Thema Bildung - Karl Kraus

 

Bildung ist das,
was die meisten empfangen,
viele weitergeben
und wenige haben.

Karl Kraus
(1874-1935)
Österreichischer Satiriker

Alle Zitate auf einen Blick

 

Tourismusfachwirt - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

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Inhalte

Lern- und Prüfungsinhalte der Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
    Volkswirtschaftliche Grundlagen, Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, Unternehmenszusammenschlüsse

  • Rechnungswesen
    Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnen, Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, Planungsrechnung

  • Recht und Steuern
    Rechtliche Zusammenhänge, Steuerliche Bestimmungen

  • Unternehmensführung
    Betriebsorganisation, Personalführung, Personalentwicklung

Lern- und Prüfungsinhalte der Handlungsspezifischen Qualifikation

  • Grundlagen des Tourismus
    Begriffsbestimmungen, Kennwerte und Statistik, Entwicklung des Tourismus, Geographie des Tourismus, Soziologie und Psychologie des Tourismus, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Aspekte des Tourismus, Marktstrukturen, Tourismuspolitik
  • Tourismus Management
    Managementstrategien, Qualitätsmanagement, tourismusspezifische Informationstechnologie, IT-gestützte Unternehmensabläufe, Verwaltungs- und Eventmanagement, Medienmanagement,
  • Tourismus Marketing
    Marketingphilosophie und –konzepte, Marktforschung und –analysen, Marketingziele und Marketingstrategien, Marketing Instrumente, Marketing Implementierung, Marketing Controlling,
  • Betriebsspezifische Management
    Destinationsmanagement, Management des Kur- und Bäderwesens, Hotellerie- und Gastronomiemanagement, Management der Verkehrsträger, Management von Freizeitanlagen und Erlebniswelten, Management der Reiseveranstaltung, Management der Reisevermittlung


Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung vor der IHK zu Rostock und/oder der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern kann zugelassen werden, wer

Teil 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist

 

Teil 2 "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Teil 1 muss abgelegt sein und folgende Berufspraxiszeiten müssen erbracht sein:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
    einem anerkannten tourismusrelevanten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige
    Berufspraxis oder
  • ohne Berufsausbildung fünf Jahre Berufspraxis

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