Tourismusfachwirt - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen
Inhalte
Lern- und Prüfungsinhalte der Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
Volkswirtschaftliche Grundlagen, Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, Unternehmenszusammenschlüsse - Rechnungswesen
Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnen, Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, Planungsrechnung - Recht und Steuern
Rechtliche Zusammenhänge, Steuerliche Bestimmungen - Unternehmensführung
Betriebsorganisation, Personalführung, Personalentwicklung
Lern- und Prüfungsinhalte der Handlungsspezifischen Qualifikation
- Grundlagen des Tourismus
Begriffsbestimmungen, Kennwerte und Statistik, Entwicklung des Tourismus, Geographie des Tourismus, Soziologie und Psychologie des Tourismus, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Aspekte des Tourismus, Marktstrukturen, Tourismuspolitik
- Tourismus Management
Managementstrategien, Qualitätsmanagement, tourismusspezifische Informationstechnologie, IT-gestützte Unternehmensabläufe, Verwaltungs- und Eventmanagement, Medienmanagement,
- Tourismus Marketing
Marketingphilosophie und –konzepte, Marktforschung und –analysen, Marketingziele und Marketingstrategien, Marketing Instrumente, Marketing Implementierung, Marketing Controlling,
- Betriebsspezifische Management
Destinationsmanagement, Management des Kur- und Bäderwesens, Hotellerie- und Gastronomiemanagement, Management der Verkehrsträger, Management von Freizeitanlagen und Erlebniswelten, Management der Reiseveranstaltung, Management der Reisevermittlung
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung vor der IHK zu Rostock und/oder der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern kann zugelassen werden, wer
Teil 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
-
eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist
Teil 2 "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Teil 1 muss abgelegt sein und folgende Berufspraxiszeiten müssen erbracht sein:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem anerkannten tourismusrelevanten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige
Berufspraxis oder - ohne Berufsausbildung fünf Jahre Berufspraxis
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