Technischer Betriebswirt - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen
Inhalte
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
- Schwerpunkte der Betriebs- und Volkswirtschaft
Wirtschaftssysteme, Marktformen und Preisbildung, volkswirtschaftlicher Kreislauf, Konjunktur-und Wirtschaftspolitik, EU und internationale Wirtschaft, Standort- und Rechtsformwahl von Unternehmen, Globalisierungsaspekte, Unternehmensführung - Rechnungswesen
Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens, Bilanziertungsgrundsätze, Jahresabschlüsse, Kosten- und Leistungsrechnung, Kostenrechnungssysteme, unternehmensbezogene Steuern in der betrieblichen Entscheidung - Finanzierung und Investition
finanzwirtschaftliche Prozesse, Investitionsrechnung, Nutzungsrechnung, Finanzierungsformen und Erstellung von Finanzplänen - Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
Positionierung von Unternehmen im Markt, Produktplanung, Instrumente der Einkaufspolitik und Einkaufsmarketings sowie Bedarfsermittlungsmethoden, Recht im Ein- und Verkauf auch im internationalen Warenverkehr, Materialfluss- und Lagersysteme, Einsatz der Produktionsfaktoren
Management und Führung
- Planungskonzepte
Organisieren und Überwachen von strategischen und operativen Unternehmenskonzepten, strategische Lösungen in Verbindung mit strategischen Zusammenhängen des Unternehmens, strategische Zielerreichung - Organisationsentwicklung
Analyse-Synthese Konzept, Betriebsorganisation, Organisationsentwicklungen - Projektmanagement und persönliche Planungstechniken
Entwerfen von Projekten und Projektorganisation, Planen und Leiten von Projekten, betriebliche und persönliche Planungsmethoden - Integrative Managementsysteme
Qualitäts- umwelt- und sicherheitsbewusstes Handeln, Normen und Gesetze, Qualitätsmanagementmethoden, Entwerfen und Weiterentwickeln von integrierten Managementsystemen - Moderations- und Präsentationstechniken
Führen und Moderieren von Gesprächen, rhetorische Kentnisse, Argumentations- und Problemlösungstechniken, Vorbereiten und Vorstellen von Präsentationen - Personalplanung und -beschaffung
Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung, Personalbedarfsermittlung und -beschaffung - Personalentwicklung und -beurteilung
Auswählen und Einsetzen von Mitarbeitern, Beurteilen von Mitarbeitern, Durchführen von Mitarbeitergesprächen, Stellenbeschreibung, Maßnahmen der Qualifizierung - Personalentlohnung
Geeignete Entlohnungsformen, Bestimmung der Entgelthöhe - Personalführung inkl. Techniken der Mitarbeiterführung
Führungsstile und Führungsverhalten, Führen von Gruppen und Mitarbeitern - Arbeits- und Sozialrecht
Rechtsgrundlagen der Vertragsverhältnisse, betriebliches Sozialwesen - Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer
gesetzliche und tarifliche Regelungen der Interessenvertretung - Datensicherung, Datenschutz und Datenschutzrecht
Informationstechnologie, technische Datensicherung, Gesetze und Richtlinien zum Schutz von Daten - IT-Systeme und Anwendersoftware
Beurteilen und Auswählen von IT-Systemen, Einführen aktueller Anwendersoftware - Übergreifende IT Systeme
Managementinformationssysteme, Softwareentwicklung und Softwareergonomie, Lastenhefte, Problembehandlung Softwareeinführung im Unternehmen - Kommunikationsnetze und -systeme auf Medien bezogen
Kommunikationssysteme nach Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten, Einsetzen und Anwenden von aktuellen Kommunikationssystemen
Projektarbeit
- Das Thema Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll Vorschläge des Prüfungsteilnehmers berücksichtigen. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
Prüfungszulassungsvoraussetzungen
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegtePrüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist
- eine mit Erfolg abgelegtePrüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
- Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kentnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

































