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Wirte und Fachwirte Fachwirt im Gastgewerbe - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

HWBR Zitate zum Thema Bildung - Maria von Ebner-Eschenbach

 

Wer nichts weiß,
muss alles glauben.

Freifrau Maria von Ebner-Eschenbach
(1830-1916)
Österreichische Schriftstellerin

Alle Zitate auf einen Blick

 

Fachwirt im Gastgewerbe - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

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Inhalte

Wirtschaftsbezogene Qualifikation

  • Volks- und Betriebswirtschaft
    Volkswirtschaftliche Grundlagen, Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, Unternehmenszusammenschlüsse
  • Rechnungswesen
    Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnen, Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, Planungsrechnung
  • Recht und Steuern
    Rechtliche Zusammenhänge, Steuerliche Bestimmungen
  • Unternehmensführung
    Betriebsorganisation, Personalführung, Personalentwicklung
Handlungsspezifische Qualifikation
  • Gästeorientierung und Marketing
    Gäste gewinnen, betreuen und zufrieden stellen, Marketing gezielt anwenden und auswerten können
  • Branchenbezogenes Management
    Mitarbeiter führen und deren Potential fördern, Warenwirtschaftssysteme effizient einsetzen, Qualitätsmanagement aufgabenorientiert anwenden, Planen und Organisieren sowie Durchführen von Veranstaltungen, mit Dienstleistungsanbietern, Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten
  • Branchenbezogenes Recht
    Rechtsvorschriften, Verträge im Gastgewerbe, Steuern, Abgaben und Versicherungen
  • Gastronomische Angebotsformen
    Hotel- und Gaststättenbetriebe, Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Catering
Prüfungsvorbereitung


Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung vor der IHK zu Rostock und/oder der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern kann zugelassen werden, wer

  • einen Berufsabschluss in einem dreijährigen gastgewerblichen oder kaufmännischen Beruf und mind. zweijährige Berufspraxis im Gastgewerbe
  • einen Berufsabschluss in einem zweijährigen gastgewerblichen oder kaufmännischen Beruf und mind. dreijährige Berufspraxis im Gastgewerbe oder
  • eine mind. fünfjährige Berufspraxis im Gastgewerbe nachweist

Nur für BFD-Teilnehmer
Für den Nachweis der Berufspraxis lassen Sie sich von Ihrem BFD-Berater eine "Bescheinigung über eine einschlägige Berufstätigkeit in der Bundeswehr zu Zweck der Zulassung zu einer Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer" ausstellen.


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