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Wirte und Fachwirte Bilanzbuchhalter - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

HWBR Zitate zum Thema Bildung - Konfuzius

 

Bildung ist jenseits
aller Standesunterschiede.

Konfuzius
(551 v.Chr. - 479 v.Chr.)
Chinesischer Philosoph

Alle Zitate auf einen Blick

 

Bilanzbuchhalter - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

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Inhalte

Prüfungsteil A

Kosten und Leistungsrechnung und deren zielorientierte Anwendung
  • Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen anwenden
  • Kalkulationsmethoden in Verbindung mit Kostenstellen und Verrechnung von Kosten
  • Erfolgsrechnung zur betrieblichen Steuerung
  • Entscheidungsfindung, Kostenkontrolle und Interpretation Kostencontrolling und Kostenmanagement

Finanzwirtschaftliches Management

  • In und ausländischer Zahlungsverkehr
  • Investitionen
  • Finanzierung
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Kredit- und Kreditsicherung
  • Finanzmanagement

Prüfungsteil B – Grund- und Hauptteil

Erstellen von Zwischen-/Jahresabschlüssen sowie Lageberichten nach nationalen Recht

  • Grundzüge der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung, Organisation der Buchführung, Kontenpläne, Gewinn und Verlustrechnung (GuV), Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bilanzierung und Jahresabschluss erstellen, Handels- und Gesellschaftsrecht

Erstellen von Abschlüssen nach internationalem Standard

  • Ziele und Funktionen der internationalen Rechnungslegung
  • Abschlüsse nach internationalem Standard beurteilen und Unterschiede nach deutschem Handelsrecht (HGB) erkennen
  • Gliederung der Bilanz nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Aktiv- und Passivposten nach IFRS
  • GuV Aufbau und Inhalt, Anhang und deren Funktion
  • Eigenkapitalveränderungen
  • Segmentberichterstattung
  • Konzernrechnungslegung und Konsolidierung
  • Kenntnis der Inhalte nach IFRS und International Accounting Standards (IAS)
  • Bilanzierung auf Vermögens-, Eigenkapital- und Rückstellungsposten anwenden
  • aktive und passive latente Steuern
  • IFRS mit Berücksichtigung von Ansatz- und Bewertungswahlrechte
  • Ertragskraft des Unternehmens deuten
  • Eigenkapitalveränderung
  • Kapitalflussrechnung
  • Segmentberichte
  • Konzernabschluss nach IFRS
  • Unterschiede IFRS und United States Gereraly Accepted (US-GAAP)
  • Analyse internationeler Abschlüsse

Steuerrecht und betriebliche Steuern

  • Umsatzsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Handelsrecht, Körperschaftssteuerrecht, Steuerverfahrensrecht, Gewerbesteuerrecht, sonstige Unternehmenssteuern
Berichterstattung, Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen
  • Vergleich und Analyse des Jahresabschluss
  • Eigenkapitalrichtlinien für Banken
  • betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge

Darüber hinaus enthält die Ausbildung zehn Unterrichtsstunden Arbeitsmethodik.


Prüfungszulassungsvoraussetzung

Zur Prüfung vor der IHK zu Rostock und/oder der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern kann zum Teil A zugelassen werden, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder

2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen, erworben worden sein.

Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist, innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben.

Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen der Teile A und B bestanden hat.



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