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Wirte und Fachwirte Betriebswirt - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

HWBR Zitate zum Thema Bildung - Francis Bacon

 

Wissen ist Macht.

Francis Bacon
(1561-1626)
Englischer Philosoph
und Staatsmann

Alle Zitate auf einen Blick

 

Betriebswirt - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen

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Inhalte

Aspekte der Volks und Betriebswirtschaftslehre

  • Schwerpunkte Betriebswirtschaft
    Strategische Planung, Marketing, Finanzwirtschaft, Controlling, Entscheidungsfindung im Unternehmen
  • Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen inkl. Englisch
    Warenverkehr im EU Binnenhandel, Import und Export, EU Recht, Außenwirtschaft, Commercial English
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    Haftung, Vertragstypen, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht

Handlungsfeld Management und Führung

  • Organisation und Personalmanagement
    Zielfindung im Unternehmen, Ablauforganisation, Personalführung, Personalentwicklung
  • Projektmanagement
    Organisation von Projektplanung und Projektmanagement, Ressourcenmanagement
  • Qualitätsmanagement
    Systeme des Qualitätsmanagements, Methoden und Instrumente, Qualitätsmanagementpraxis
  • Ökologiemanagement
    Umweltrecht, Betrieblicher Umweltschutz, Ökobilanzierung, Umweltorientierte Öffentlichkeitsarbeit

Ausarbeitung von Themen der Projektarbeit in Verbindung mit Kommunikations- und Zeitmanagement

  • Kommunikation und Zeitmanagement
    Rhetorik als Führungsinstrument, Präsentationstechniken, Persönliches Zeitmanagement
  • Projektarbeit und Fachgespräch
    Erfassen, Beurteilen und lösen einer komplexen Problemstellung


Prüfungszulassungsvoraussetzungen

  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
    • eine mit Erfolg abgelegte IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachwirt bzw. Fachkaufmann oder
    • eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende wenigstens zweijährige Berufspraxis nachweist.
  2. Die in Absatz 1 nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Betriebswirts IHK gemäß § 1 dienlich sind.
  3. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

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