Betriebswirt - Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen
Inhalte
Aspekte der Volks und Betriebswirtschaftslehre
- Schwerpunkte Betriebswirtschaft
Strategische Planung, Marketing, Finanzwirtschaft, Controlling, Entscheidungsfindung im Unternehmen - Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen inkl. Englisch
Warenverkehr im EU Binnenhandel, Import und Export, EU Recht, Außenwirtschaft, Commercial English - Rechtliche Rahmenbedingungen
Haftung, Vertragstypen, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
Handlungsfeld Management und Führung
- Organisation und Personalmanagement
Zielfindung im Unternehmen, Ablauforganisation, Personalführung, Personalentwicklung - Projektmanagement
Organisation von Projektplanung und Projektmanagement, Ressourcenmanagement - Qualitätsmanagement
Systeme des Qualitätsmanagements, Methoden und Instrumente, Qualitätsmanagementpraxis - Ökologiemanagement
Umweltrecht, Betrieblicher Umweltschutz, Ökobilanzierung, Umweltorientierte Öffentlichkeitsarbeit
Ausarbeitung von Themen der Projektarbeit in Verbindung mit Kommunikations- und Zeitmanagement
- Kommunikation und Zeitmanagement
Rhetorik als Führungsinstrument, Präsentationstechniken, Persönliches Zeitmanagement - Projektarbeit und Fachgespräch
Erfassen, Beurteilen und lösen einer komplexen Problemstellung
Prüfungszulassungsvoraussetzungen
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachwirt bzw. Fachkaufmann oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende wenigstens zweijährige Berufspraxis nachweist.
- Die in Absatz 1 nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Betriebswirts IHK gemäß § 1 dienlich sind.
- Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

































