Rechtliche Hintergrundinformationen
Hier finden Sie eine Auswahl von rechtlichen Informationen rund um die Weiterbildung.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass die HWBR keine Haftung übernimmt und auch keine Rechtsberatung anbietet oder gar ersetzt.
Für umfassende Informationen empfehlen wir grundsätzlich, einen Rechtsberater der zuständigen Kammer (IHK, LWK oder HWK) oder einen anderen juristisch versierten Fachmann Ihrer Wahl zu kontaktieren.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 28
darf nur ausbilden,
wer persönlich und fachlich geeignet ist.
Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Seit dem 1. August 2009 müssen betriebliche Ausbilder
wieder ihre Eignung mittels einer Prüfung
gemäß AEVO nachweisen.
Bildungsfreistellungsgesetz (BfG M-V)
Auszüge aus dem
Bildungsfreistellungsgesetz
von Mecklenburg-Vorpommern (BfG MV)
































