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Wir bilden Erfolg
Förderberatung WeGebAU - Unternehmensförderung der besonderen Art

HWBR Zitate zum Thema Bildung -Henry Ford

 

Erfolg besteht darin,
dass man genau die
Fähigkeiten hat, die im
Moment gebraucht werden.

Henry Ford
(*1863-1947)
Gründer der
Ford Motor Company

Alle Zitate auf einen Blick

 

WeGebAU - Unternehmensförderung der besonderen Art

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logo-wegebau-250x200Was fast wie ein Straßenbauprojekt klingt, ist tatsächlich ein Sonderförderprogramm der Arbeitsagentur, über das Unternehmen ihre Mitarbeiter kostenneutral aus- und fortbilden lassen können.

WeGebAU steht als Abkürzung für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen und richtet sich ausschließlich an Unternehmen und ihre beschäftigten Mitarbeiter.

Die Arbeitsagentur fördert darüber die Aus-, Fort- und Weiterbildung von in Arbeit befindlichen Mitarbeitern, und das ist wirklich umfassend:

  • Lehrgang- und Prüfungskosten
  • Lohnfortzahlung einschl. Arbeitsgeberanteil (bis zu 100%)
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung
  • anfallende Fahrtkosten

Hierzu gehören alle Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss haben oder mindestens vier Jahre nicht in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben und hinsichtlich ihres derzeitigen Einkommens eine un- oder angelernte Tätigkeit ausüben.

Für diese Personengruppe übernimmt die Arbeitsagentur alle Lehrgangskosten, Lehrmittel, im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehende Fahrkosten sowie ggf. Kosten für Kinderbetreuung.

Der Arbeitgeber erhält bis zu 100% Arbeitsentgeltzuschuss. Diese Förderhöhe ist regional unterschiedlich und in die Entscheidungsfreiheit der Arbeitsagenturen bzw. Regionaldirektionen gestellt, um arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte zu setzen.

Die Förderregelungen für ältere Arbeitnehmer wurden im Februar 2009 modifiziert. Bislang waren nur Mitarbeiter über 45 Jahre in Unternehmen bis max. 250 Mitarbeitern förderbar. Diese Regelung ist nun (befristet) aufgehoben.

Für diese Personengruppe übernimmt die Arbeitsagentur alle Lehrgangskosten, Lehrmittel, im Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme entstehende Fahrkosten sowie ggf. Kosten für die Kinderbetreuung.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss ganz bzw. teilweise während der regulären Arbeitszeit stattfinden bzw. der Arbeitnehmer muss für die Teilnahme ganz bzw. zumindest teilweise von der regulären Arbeit freigestellt werden.

Die Fortbildungen dürfen grundsätzlich nur bei AZWV-zertifizierten Bildungsträgern wie der HWBR stattfinden.


Ihre Ansprechpartner

Anne Klink

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http://www.hwbr.de/de/Allgemein/Ihr-personliches-Beratungsburo-in-Rostock/WeGebAU-Unternehmensforderung-der-besonderen-Art.html

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