Stipendien über Stiftungen
Verschiedene Stiftungen fördern ehrgeizige Fachleute wenn sie sich weiterbilden. Über ein Stipendium kann bis zu 100 % der Lehrgangskosten abgedeckt werden.
Eine Fortbildung wird in der Regel für Berufsköchinnen und -köche, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und nicht selbstständig tätig sind, gefördert. Die Förderung wird auch für Küchenfachkräfte mit mindestens fünf Jahren lückenloser beruflicher Erfahrung gewährt. Auf Antrag können die Lehrgangs-/Prüfungsgebühren erstattet werden, sofern die Rechnung auf den Kursteilnehmer lautet und von ihm beglichen wird. Wichtige Voraussetzung, damit der Antrag überhaupt bearbeitet wird, sind Nachweise über Kochausbildung, von der Hotelschule Rostock bestätigte Anmeldung zu der geplanten Weiterbildungsmaßnahme und Antragstellung bereits vor Beginn der Maßnahme, nicht erst während oder nach der Teilnahme. Die Abschlussprüfung muss bestanden sein und durch ein beglaubigtes Zertifikat belegt werden.
Die Stiftung kann Ihnen eine Förderung von bis zu 100 % für einen weiterführenden Lehrgang wie zum Beispiel Diätkoch oder Küchenmeister gewähren.
Letztendlich entscheidet stets der zuständige Stiftungsvorstand gemäß Satzung und aufgrund der schriftlichen Antragsunterlagen über die Gewährung von Stipendien oder Zuschüssen.
Grundsätzlich gilt aber immer: vorherige Anfragen bei Stiftungen machen keinerlei Sinn und sorgen höchstens für Verärgerung. Denn: Stiftungen wollen nicht denjenigen fördern, der gerne einen Kurs bezahlt bekommen will sondern immer nur Diejenigen, die einen Lehrgang ohnehin gebucht haben und zudem überdurchschnittlich fleißig und engagiert sind.
Deshalb gilt: erst den Lehrgang an der Hotelschule Rostock buchen. Wir informieren unsere Lehrgangsteilnehmer nach verbindlicher Buchung automatisch über mögliche Stiftungen bei denen ein Antrag auf ein Stipendium gestellt werden kann.
Ihr Ansprechpartner
Martina Schlotthauer top
































