Steuerliche Absetzbarkeit
Setzen Sie als Berufstätiger Ihre Weiterbildungskosten von
der Steuer ab und holen Sie sich einen Teil Ihrer gezahlten
Steuern wieder zurück.
Die Fort- und Weiterbildungskosten sind bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit Werbungskosten und unterliegen damit den entsprechenden steuerrechtlichen Bestimmungen. Entsprechend können die Kosten für Weiterbildungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Das kann zu Steuerersparnissen führen. Zu den Fort- und Weiterbildungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung anfallen wie z. B. Teilnehmergebühren, Fachbücher, Fahrtkosten.
Selbstverständlich können Sie nur den Teil bei Ihrer Steuer geltend machen, den Sie auch selbst bezahlt haben. Wenn Sie also einen Zuschuss von Dritten bekommen haben, können Sie nur Ihren Eigenanteil geltend machen.
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