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Förderberatung Bildungsprämie - Bis zu 500 € vom Staat

HWBR Zitate zum Thema Bildung - Hildegard Hamm-Brücher

 

Eine starke Strömung
ist der Ansicht, allzuviel
Bildung schadet nur.
Die Leute könnten ja
wirklich kritisch werden.

Hildegard Hamm-Brücher
(1921-heute)
Deutsche Politikerin
(FDP)

Alle Zitate auf einen Blick

 

Bildungsprämie - Bis zu 500 € vom Staat

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Bildungsprämie 2012Die Bildungsprämie geht in die zweite Förderphase. Weiterhin können sich Berufstätige eine Förderung von bis zu 500 € sichern. Die HWBR ist offizielle Beratungsstelle - wir beraten Sie gerne und kompetent.

 

Nun können Erwerbstätige eine Weiterbildung genießen, eine Top-Förderung erhalten und eine Fortbildung buchen, die für ihren Job förderlich ist. Diese Förderung gilt auch Mütter und Väter in Elternzeit, wenn Sie vorher im Beruf waren.


Wie können Sie Bildungsprämie beantragen?

  • Die HWBR ist staatlich anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie und darf Prämiengutscheine ausstellen - egal, bei welchem Bildungsträger Sie eine Weiterbildung buchen möchten.
  • Vereinbaren Sie mit unserer Bildungsprämie-Koordinatorin Martina Ahrens einen persönlichen Termin.
  • lassen Sie sich anbieterneutral zu Ihren Weiterbildungswünschen beraten.
  • Sie erhalten unmittelbar nach der Beratung Ihren persönlichen Prämiengutschein, den Sie bei Ihrem Wunschbildungsträger einlösen können.

Bildungsprämien-Beratungsstelle in Rostock: www.hwbr.de

Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?

  • Alle Weiterbildungskurse, Seminare, Zertifikate und sogar Prüfungen (die außerhalb Ihrer Firma stattfinden, der Sie angehören)

Biete Weiterbildung, zahle gut - Beratung zur Bildungsprämie: HWBR RostockWelche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt und Sie mind. 15h / Woche erwerbstätig sind, erfüllen Sie schon alle Voraussetzungen. Wichtig: Ihr Brutto-Jahreseinkommen kann höher sein. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen finden Sie auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
  • Sie können sich vor der Beratung zur Weiterbildung angemelden jedoch darf noch keine Rechnungslegung erfolgt sein 
  • Ihr Prämiengutschein ist 6 Monate gültig, innerhalb dieser Zeit muss die Weiterbildung angefangen haben (eine Verlängerung ist nicht möglich)
Wie hoch ist die Förderung?
  • einmal jedes 2. Jahr 50% der Weiterbildungs- oder Prüfungskosten bis maximal 500 €!
  • die restlichen 50 % können unter bestimmten Voraussetzungen über das sogenannte Weiterbildungssparen aus der eigenen Vermögenswirksamen Leistung (z.B. Bausparvertrag, Investmentfonds usw.) entnommen, - das geht natürlich nur, wenn ein entsprechender Vertrag schon besteht. Eine Entnahme wäre dann nicht einmal steuerschädlich bei der staatlichen Arbeitnehmersparzulage. Das Weiterbildungssparen kann sogar unabhängig von Einkommensgrenzen genutzt werden.

Was müssen Sie noch beachten?

  • Ihr ausgewählter Bildungsträger muss - so wie z.B. die HWBR - den Bildungsprämien-Gutschein auch annehmen
  • reichen Sie Ihren Bildungsprämien-Gutschein direkt bei der Buchung Ihrer Weiterbildung ein
  • Ab jetzt genießen Sie nur noch Ihre Weiterbildung - alles Weitere übernimmt Ihr Bildungsträger
  • Eigeanteil darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden

Bildungsprämie - staatlich anerkannte Beratungsstelle HWBR    RostockHier finden Sie einige Beispiele zur Bildungsprämie. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder fragen Sie direkt: Martina Ahrens, wie Ihr persönlicher Wunschlehrgang gefördert werden könnte.

Auf Wunsch organisieren wir auch in Ihrem Unternehmen einen kompletten Beratungstag, damit sich alle Mitarbeiter quasi in der Pause beraten lassen können. Vereinbaren Sie einfach Ihren persönlichen Beratungstermin bei Martina Ahrens.

Bringen Sie bitte zu Ihrem Beratungsgespräch Ihren Personalausweis, Einkommensbescheid (ggf. elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die letzten 3 Lohnbelege oder Ihren Arbeitsvertrag) und - falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - eine aktuelle Arbeitserlaubnis mit.


Hinweis zur Förderung:

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.


Ihr Ansprechpartner

Martina Ahrens

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